Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Brütten (Bezirk Winterthur)

III A Jahresrechnungen

Jahres- und Mehrjahresrechnungen des Kirchengutes Brütten 1623–1793 (geringes Kirchengut; zur Zeit des 30-jährigen Kriegs sind jährlich Dutzende, ja Hunderte «Bruderfahrten», später «Bettelfuhren» genannt, verzeichnet).

IV A Bände

1a
Stillstandsprotokolle 1631–1734; geführt 1631 bis 1641 durch Pfarrer Hans Rudolf Fischer (Fischer trat 1626 sein Amt in Brütten an und führte vorerst, wie er schreibt, kein Protokoll; der Suizid von Dorfschullehrer Wäber rüttelte ihn derart auf, dass er fortan den Stillstand monatlich fragte, «ob die Fürgesetzten nüt wüsstind, das fürgangen und zu verbessern were», und entsprechend protokollierte); intensiv detailliertes Protokoll mit Blick eines zeitüblich dogmatischen Pfarrers auf das Leben von Gemeinde und ihren Gliedern; im gleichen Band führte Fischer nebst diesem offiziellen Stillstandsprotokoll («Acta Brüttensia publica») von 1631 bis 1641 parallel ein pfarramtlich-privates Protokoll («Acta Brüttensia privata»), das den Zeit- und Sittenspiegel aus pfarrherrlicher Sicht zur Zeit des 30-jährigen noch reichhaltiger macht; Fischer, der bis 1685, also beinahe 60 Jahre, in Brütten wirkte, hat sicher auch nach 1641 Protokolle geführt, doch sind diese nicht überliefert; Lücke also von 1642 bis 1685, gefolgt von Stillstandsprotokollen 1685–1734; inkl. Vermerk von Pfarrer Appenzeller (im Amt 1809–1817), dass er die ungebundenen Protokolle binden liess, weil sonst manches hätte verlorengehen können; der Verlust der Einträge 1641–1685 war also noch vor dem 19. Jh. eingetreten.

1b
Stillstandsprotokolle 1734–1809.

Politische Gemeinde Brütten

I A Urkunden auf Pergament

18 Pergamenturkunden 1536–1627: I A 1: Durch private Schenkung um 1930 ins Gemeindearchiv gelangtes obrigkeitliches Appellationsurteil 1536 im Streit zwischen Thomann Weber zu Brütten und der Gemeinde Brütten betr. Besitz- und Eigentumsrecht an einer Wiese an der Steig (die Gemeinde wollte die an Weber gegen Zins verpachtete Wiese gegen den Willen Webers als ihr Eigentum wieder an sich ziehen; die Einsprache Webers wurde erstinstanzlich gutgeheissen; die Obrigkeit hingegen entscheidet für das Eigentumsrecht der Gemeinde, die mit der Wiese verfahren kann, wie sie will); I A 2: 1820 durch die Kanzlei Kyburg entkräfteter Schuldzinsbrief 1543: Der für den Abt von Einsiedeln und aus Befehl des Einsiedler Ammanns in Zürich zu Brütten zu Gericht sitzende Weibel Wyss beurkundet eine Schuldverschreibung der Brüder Baltensberger von 50 Pfund gegenüber der Pfarrkirche Brütten; I A 3–17: Weitere 1820 durch die Kanzlei Kyburg entkräftete Schuldinstrumente 1547–1614 zugunsten der Kirche Brütten; I A 18: 1834 durch die Kanzlei Kyburg entkräftete private Schuldverschreibung 1627.

II A Akten

darunter:
Revers 1718 mit Bewilligung der Gemeinde Brütten für die Brüder Morf, wegen Platzmangels aus einer Stube zwei zu machen (jedoch weiterhin nur Bezug von einem Holzhau); Kopie eines Urteilsspruchs 1743 im Streit zwischen der Gemeinde Brütten und den Bewohnern Weiss des vorderen und des hinteren Hauses zu Strubikon betr. Benützung und Instandstellung der Strasse über Strubikoner Güter in das Eigenholz der Gemeinde Brütten (zur Instandstellung haben die Gemeinde 3/4 der Arbeitskräfte, die von Strubikon 1/4 zu stellen); Urteilsspruch 1743 im Streit zwischen der Gemeinde Brütten und den Weiss zu Strubikon betr. Begrenzungen von Weg- und Weiderechten im Grenzgebiet mittels eines Zauns; Revers 1750 zugunsten der Gemeinde Brütten betr. Wohnrecht von Barbara Egli, Witwe von Johannes Hauser in Winterthur, und ihren vier ledigen Töchtern in einem als Stube genutzten Anbau der in Konkurs geratenen Schmiede zu Brütten (die Familie kann dort wohnen, hat aber kein Holzrecht; nach Beendigung dieses Wohnverhältnisses darf der Anbau nicht mehr als Stube und Wohnung benützt werden); «erneuerte Marchenbeschreibung des dem hochfürstlichen Gotteshauses Einsiedeln zugehörigen Zehntens zu Brütten … 1787» (erstellt zur Erläuterung des Urbares von 1722; die Marchen wurden abgeschritten mit Schritten abgemessen und wo notwendig durch neue ersetzt; Übergabe der Beschreibung ins Einsiedler Amt in Zürich; Kopierung durch Pfarrer Hug von Brütten); Schuldverschreibung 1787 gegenüber dem Waisenfonds zu Brütten; 1797 f.stgehaltene «Dorfoffnung» bzw. «Hofrechtung» von Brütten (Dinghof des Klosters Einsiedeln zu Brütten für seine «Hofjünger»).

III A Jahresrechnungen

Einnahmen- und Ausgabenrödel 18. Jh. der Gemeinde Brütten.

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; Pfrundurkunden C IV 5.2.12 und 2.13:

2 Pfrundurkunden 1349, 1587: Bischöfliche Bewilligung 1349 für das mit Schulden belastete Kloster Einsiedeln zur Inkorporation der Pfarrkirche zu Brütten; durch das Kloster Einsiedeln zu Handen des Prädikanten zu Brütten vorgenommener Verkauf 1587 eines Grundstücks.

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