bearbeitet von Dr. Otto Sigg
Im 19. Jh. aus Anlass der Ablösung des Zehnten des Pfarrhausgartens Ellikon erstellte Kopien von Dokumenten 17. Jh. betr. die damals erfolgte Bildung einer eigenständigen Pfarrei Ellikon mit Pfarrhaus infolge Loslösung von Gachnang.
darunter:
Durch die Kyburger Kanzlei teils zum Vollzug Pfarrer Weiss zugestellte Urteile 1762–1767 betr. Kirchengemeindeangehörige; Kopie 1716 des «Prädikantenbriefes für Uesslingen» 1595 (Regelung des Pfarrdienstes zu Uesslingen, den der Ellikoner Prädikant Schörli in seiner Funktion als Helfer von Gachnang zusammen mit dem Kollegen von Hüttwilen turnusmässig mit zu versehen hat); Projektpapier 1651 betr. Ausbau eines Bauernhauses zu Ellikon zur Pfarrwohnung (inkl. Kostenberechnung und Finanzierung auch im Zusammenhang einschlägiger Verpflichtungen der Pfarrei Gachnang); Zuschrift 1658 der Obrigkeit an den Dekan des Kapitels Winterthur zwecks Einverleibung der neu gebildeten Pfarrei Ellikon ins Kapitel Winterthur (nachträglicher Vermerk: Ellikon verbleibe im Kapitel Frauenfeld); Vergleich 1701 betr. gottes- und pfarrdienstliche Verrichtungen im Verhältnis zwischen Katholiken und Evangelischen zu Uesslingen; Bericht 1708 des Frauenfelder Malers und Feldmessers Sulzberger betr. Aufteilung des Friedhofes zu Uesslingen zwischen den beiden Konfessionen; Bericht 1722 betr. Einführung des Kirchengesangs zu Ellikon (inkl. «neu aufgerichtete Sängergesellschaft»); Akten- und Berichtkopien 1720er-Jahre von Pfarrer Herrliberger betr. streitigen Holzbezug durch den Pfarrer und weitere Differenzen wie Pfarrhausgarten, Dachstuhlbauten des Pfarrhauses im Verhältnis zur Gemeinde; «kurze Meldung» Pfarrer Herrlibergers 1730 betr. eine aus seiner Sicht durch den Vogt und Dorfrichter auf seltsame Weise organisierte und durch den Dekan nicht unbedingt ordnungsgemäss vorgenommene Visitation mit vielen gegen ihn, Herrliberger, vorgebrachten und im einzelnen durch ihn selbst aufgelisteten Klagepunkten; Zuschrift 1732 des Kyburger Landvogts an Pfarrer Herrliberger mit der Aufforderung, Bericht zu den durch ihn zum Misslieben der Gemeinde auf die Weide getriebenen Schafe zu erstatten; Stillstandsprotokolle 1763–1772; Akten, Ordnungen 17./18. Jh. betr. Kirchenörter; Akten 18. Jh. betr. Armenwesen 2. Hälfte 18. Jh. allgemein und spezifisch die Kirchgemeinde Ellikon betreffend (wie Verzeichnisse 1760er-Jahre ff. der Verteilung von Winterkleidern, Mehl, Geld an Bedürftige der Kirchgemeinde Ellikon); Verzeichnisse 18. Jh. mit in der Kirchgemeinde Ellikon für auswärtige Brand- und Wettergeschädigte gesammelten Hilfssteuern; Konkursverzeichnisse 17. Jh. zuhanden des Kirchengutes zu Ellikon («Auffalls-Züge» durch die Kirchgemeinde); originale, besiegelte Genehmigungen 1748, 1792 des Bischofs zu Konstanz (Lehenherr der der Zürcher Obrigkeit zustehenden Kollatur zu Ellikon) von Pfarrbesetzungen in Ellikon; Verzeichnis 18. Jh. mit auswärts («an der Fremde») erfolgten Taufen; skizzenhafte historisch-rechtlich- ökonomisch-statistische Beschreibung 18. Jh. von Kirchgemeinde, Kirchengut und Pfarrei Ellikon (zuhanden des Lexikons von Leu?); reichhaltige übliche Sammlung 18. Jh. der an den Pfarrer zur Vermittlung ergangenen Mandate, Ordnungen, Anleitungen, Erlasse, Befehle obrigkeitlicher und Instanzen der Landvogtei Kyburg zu verschiedensten kirchlichen und staatlichen Regelungsbereichen.
Jahresrechnungen und Zweijahresrechnungen 1580–1797 (wenige Lücken) des Kirchgemeindegutes: Eindrückliche Serie von Verwaltung und Rechnungsführung eines bis Ende des 18. Jh. kontinuierlich bis auf rund 18 000 Pfund anwachsenden Kirchengutes; bedeutende Einnahmenwirtschaft an Geld- und Naturalzinsen sowie Zehnten, entsprechend Lagerhaltung und Naturalienverkauf (Getreide, Wein), Armenausgaben informativ spezifiziert; gesonderte Rechnungen: «Rechnung um den Bauschilling, so über die Renovation der Kilchen Ellikon ufergangen …1658»; «Handrodel» 1736 von Kirchenpfleger Egg; Abrechnung 1736 betr. Ausgaben für die Neuerrichtung des Glockenstuhls und die neue Bestuhlung der Kirche; Spezialrechnung 1783 betr. Erbauung des Sigristenhauses zu Ellikon; Sonderverzeichnisse 1596, 1602, 1610, 1637, 1651, 1704 der ins Kirchengut eingehenden und diesem schuldigen Kapital- und Geldzinsen, teils auch der Grund- bzw. Naturalzinsen, inkl. teils mit Angabe der Unterpfande; Serie der Verzeichnisse 1600–1651 «ausstehende Schulden der Kirche Ellikon», mit jeweils dem Summarum im Sinne des aktiven Gemeindegutes (Bemerkung von Pfarrer Usteri auf dem letzten Verzeichnis von 1651: Eintrag ab 1651 «in ein neu, gross, zusammen gebundenes Buch», entsprechend IV A 3.3).
1
Urbar 1559 der der Kirche Ellikon zustehenden Zinsen, Zehnten, Renten und Gülten, inkl. Nachträge 16. Jh. (u. a. 1570). Im Titel dieses Verwaltungsbuches finden sich interessante rechtlich-verwaltungstechnische Überlegungen: Das Urbar mit seinen Rekapitulationen und Hinweisen auf Unterpfande als Behelf bei Zinsposten, welche streitig werden könnten, sei zugleich Schutz für die «Original-Briefe», welche dank der urbarmässigen Verzeichnung «an ihrem behaltnen Ort» verbleiben und damit nicht «verlegt oder gar verloren» werden können. Originaler Einband aus geprägtem Rindsleder, Pergamentblätter. Für den Einbanddeckel wurden viele Blätter wohl eines Frühdrucks einer Rechtskodifikation verwendet; ebenso ist hier als Füllmaterial des Buchdeckels eine Schuldverschreibung des 16. Jh. von 1000 Gulden (!) auf dem Hof Ehrikon, inkl. Hofbeschreibung) mit einbezogen worden.
2.1 bis 2.3
«Copia oder Abschrift der Briefen einer Kirchen Ellikon zugehörig»: Von Schulmeister Wehrli 1670 in drei Bänden «A», «B» und «C» erstellte Kopien, Extrakte der mit 1–108 (110) durchnummerierten Schuldverschreibungen 15.–17. Jh… Wie Pfarrer Usteri in einer Vorrede zu Band «A» (IV A 2.1) schreibt, seien die Originalbriefe in einem «alten Trog» in der Sakristei der alten Kirche «fast verplaget und zerzehrt» aufbewahrt worden. Beim Bau der neuen Kirche 1658 seien die Dokumente ins Pfarrhaus gelangt, und er, Usteri, habe Schulmeister Wehrli mit der Kopierung betraut und zudem 1673/74 ein entsprechendes «Schuldbuch» angelegt (= IV A 3.4).
3.1
Durch den in Ellikon wirkenden Pfarrer Jörg Seman 1531 initialisiertes Gemeinderechnungsbuch, anfänglich mit eigenhändigen Einträgen Semans. Ablage und Übergabe der Jahresrechnung der Dorfgemeinde Ellikon (nicht Kirchengut) 1531–1558 im Kreis von Dorf-Vierern, Dorfmeiern und Vertretern der Gemeinde sowie des Gerichtsvogtes. Interessant ist der hier dokumentierte Anstoss zur Zeit der Reformation durch einen Pfarrherrn auch für die weltliche Gemeindeadministration.
3.2
Durch Dorfmeier Casper Etzensperger 1614 eröffnetes Gemeinderechnungsbuch 1614–1675 mit Übergabe der Jahresrechnung der alten an die neuen Dorfmeier sowie mit den Abrechnungen der Dorfmeier mit den Zinsleuten (betr. Gut der Dorfgemeinde Ellikon und nicht der Kirche).
3.3 Um1651 angelegtes «Schuldbuch» (so bezeichnet durch Pfarrer Usteri 1680) der Kirche Ellikon: Kontrolle 1651–1680 der gegenüber dem Kirchengut ausstehenden und beglichenen Schulden (vorgängige Verzeichnisse 1600–1651 unter III A).
3.4
1673 durch Pfarrer Usteri angelegtes und bis 1698 durch ihn geführtes Zinsbuch der Kirche Ellikon (Kontrolle der ins Kirchengut eingehenden Zinsen).
3.5
Rechenbuch der Gemeinde Ellikon 1677–1717 (Abrechnungen der Dorf-Vierer bzw. später von Vogt, Gerichtsschreiber und Gemeindevorgesetzten mit den Zinsleuten betr. ihre dem Gemeindegut (Dorfgemeinde und nicht Kirche Ellikon) schuldigen Zinsen, inkl. Angabe der jährlich Gesamt- «Restanz» (Aktiven) des Dorfgemeindegutes.
4.1
«Zinsbuch der Kirche Ellikon … angefangen … 1704»: Kontrolle der eingehenden Zinsen sowie der Entrichtung der pauschalisierten Zehntenabgabe 1704–1789.
4.2
Urbar 1715 über die der Kirche Ellikon zustehenden Zinsen und Zehnten.
IV A 3.1: Titelblatt des von Pfarrer Jörg Seman 1531angelegten Gemeinderechnungsbuches. Ablage und Übergabe der Jahresrechnung der Dorfgemeinde (nicht Kirchgemeinde) 1531–1558 im Kreis von Dorfvierern, Dorfmeiern und Vertretern der Gemeinde sowie des Gerichtsvogtes. Interessant ist der Anstoss zur Zeit der Reformation durch einen Pfarrherrn auch für die Administration der Dorfgemeinde. Seman dürfte dem Aarauer Geschlecht Seman angehört haben, das mit Sebastian Seman ab 1534 den Abt von St. Urban stellte.
3 Urkunden 1606–1763: Die im Archivverzeichnis 1967 aufgeführte Urkunde I A 1 (Verzeichnis 1550 betr. Grundgefälle der von der Gemeinde Ellikon gekauften und an Einzelne wiederverkauften Widumgüter) fehlt; durch die Gemeinde Ellikon ausgestellter Schuldbrief 1606 betr. eine gegenüber einem Schaffhauser Bürger eingegangene Schuldverpflichtung von 100 Gulden (im Zusammenhang mit dem Kauf von 3 Jucharten Holz vom Kreditor durch die Gemeinde); Schuldversicherung 1610 des Ellikoner Vogts Fischer privat gegenüber der Kirche Ellikon; Urkunde 1763 (abgelegt unter I B «Gerichtsurteile»): Obrigkeitliches Appellationsurteil im Streit zwischen der Gemeinde Ellikon und Leutnant Hans Ulrich Egg, Wirt zu Ellikon, betr. Recht der Schafweide für den Wirt (Gutheissung des erstinstanzlichen Urteils mit Beizug von einschlägigen Zeugnissen 1615, 1726, 1737, wonach dem Wirt die Schafweide mit höchstens 15 Schafen auf der Brachund der Stoffelweide zustehe).
darunter:
Verschiedene Gant- und Kaufscheine 18. Jh. betr. Erwerb kleiner Grundstücke durch die Gemeinde; wenige Zuschriften 1696–1757 der Kanzlei der Landvogtei Kyburg an Gerichtsvogt und Gemeinde zu Ellikon mit allgemeinen Anordnungen, aber auch spezifisch Ellikon betreffend, nämlich Anweisung 1757 zu einem möglichst motivierenden Empfang für den einige Zeit von Ellikon abwesenden und nun wieder sein Amt antretenden Pfarrer Weiss; Auskaufsbestätigung einer Leibeigenschaft 1717 (für Lisabetha Krapf von Sulgen, Gattin von Rudolf Egg von Ellikon, Leibeigene des äbtisch-st.-gallischen Hofes Wil); Urteilsspruch 1737 im Streit zwischen der Gemeinde Ellikon und Pfarrer Herrliberger daselbst betr. seinen Anspruch, Schafe auf die gemeine Weide und Brache zu treiben (wird aberkannt, doch soll dem Pfarrer gütlich die Weide von 2 bis 3 Schafen gestattet sein).
darunter:
«Zins-Rodel» 1550 der Gemeinde Ellikon (Kernenzinsen der durch die Gemeinde verpachteten Grundstücke); Sammlung 17./18. Jh. von Verlassenschaftsinventaren und Vormundschaftsrechnungen; darunter als Schwerpunkt die Besitzungen der Bachmann zu Herten, nämlich z. B. die im Jahr 1657 durch den Landvogt von Kyburg, den Gerichtsherrn zu Altikon und lokale Notabeln der Landvogtei (Landrichter Keller von Ohringen, Leutnant Steinmann von Töss, Jakob Kuhn von Riet-Neftenbach und Abraham Steiner von Pfungen) vorgenommene «Beschreibung» und Erbverteilung der «von Grafschaftsrichter Thoman Bachmann zu Herten seeligen verlassenen Hab und Gut, samt Schuld und Wiederschulden» (nämlich 3 Häuser; 104 Jucharten Acker, darunter vieles zehntenfrei, belastet mit einem relativ geringen Grundzins des Klosters Ittingen; 20 Mannmad Wiesenland, über 3 Jucharten Reben diesseits und 8 Jucharten Reben jenseits der Thur, Hanfpünten, Weide und Holz; ferner über 62 Säcke Getreidevorrat, total 224 Saum Weinvorrat mit Fässern und Standen; Hausrat; 5 Rosse, 7 Zugstiere, 4 Kühe, 2 Kälber, 4 Schweine; alles im Wert von über 8600 Gulden und über 26.000 Gulden an verliehenem Kapital und beträchtliche jährliche Grundzinseinnahmen von über 32 Mütt); Vertrag 1733 zwischen der Gemeinde Ellikon einerseits und den privaten Gerichtsherren Escher im Schloss Kefikon als Verwaltern der dem Kloster Feldbach zustehenden Zehntenrechte im Bann Ellikon anderseits betr. die durch die Gemeinde zu leistenden Pachtzahlungen für den Zehntenbezug (Verpachtung des Zehnten an die Gemeinde auf drei Jahre; inkl. detaillierte Beschreibung des zehntenpflichtigen Besitzes der Ellikoner Bauern); durch den Verwalter Teucher auf Schloss Kefikon 1764 vorgenommene Marchenbeschreibung des Zehntenbanns von Ellikon (der kleine und grosse Zehnte ist Eigentum des Klosters Feldbach, welches Verwaltung und Einzug dem Gerichtsherrn Escher zu Kefikon und Islikon überlässt); «Rechnung über das Einnehmen und Ausgeben wegen Feldbacher Zehnten … 1793–1797 von Gerichtsvogt Joh. Rudolf Egg»; durch Gerichtsvogt Hans Rudolf Egg 1767 festgehaltene Beschreibung 1733 von Wegrechten im Bann Ellikon; Verzeichnis der «Verehrungen» von Holz der Gemeinde Ellikon 1764–1786 an einzelne Bürger; spezifische Feuerordnung für Ellikon 1779/82; Mehrjahresrechnungen 1771–1800 des Ellikoner «Schüttimeisters» (die Gemeinde hatte 1771 ff. u. a. mit Unterstützung der Naturforschenden Gesellschaft Zürich ca. 40 Jucharten Gemeindeland mit Getreide bebaut und entsprechend einen der Bevölkerung dienenden Fruchtvorrat in einer neu angelegten «Schütti» im Kirchendachstuhl angelegt; schönes Beispiel von erfolgreichem Gemeindeunternehmertum; Hinweise auf Ernteerträge; 1778 beispielsweise wies der Vorrat 52 Malter unentspelzte Kernen, 10 Malter Hafer und 5 Mütt Kernen auf; s. auch unter IV A 4); Kopienheft betr. Abschiede 1606–1752 (mit Rechtsrückführung bis 1363) des eidgenössischen Syndikats betr. hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu Ellikon sowie betr. «Landesmarchen» zwischen den Grafschaften Thurgau (gemeineidgenössische Herrschaft) und Kyburg (Stadt Zürich), auch bezüglich der Ellikoner «ennet dem Bach»); Sammlung 1707–1779 von «Einzugsrödeln», «Urbario», «Beschreibungen» betr. Verwaltung und Einzug der Brauchsteuer (inkl. Verlegung auf die Güter); «Hand-Rodel» aller Gemeindeverhandlungen: In kleinformatigen Heften genau geführte Protokolle der Gemeindeversammlungen 1781–1798–1803, verfasst von verschiedenen Gerichtsvögten Egg bzw. ab 1800 vom Agenten Jean Conrad Egg. Vorherige Protokolle s. unter IV A.
Rechnungen des Gemeindegutes 1686–1797.
1.1
Protokolle der Gemeindeversammlungen (kleinformatige Hefte: «Für Gemeinde bringen», «Nota», «Gmeind-Rödeli», «Handrodel» 1767–1791, verfasst durch Gerichtsvögte Egg, inkl. Protokoll 1796 betr. Verrichtungen des Ellikoner Gerichtsvogts beim Landvogt auf Kyburg); ergänzende und fortsetzende Serie s. unter II A.
1.2
«Gmeinds-Verhandlungen, dritter Teil»: Gemeindeprotokolle 1779–1788 in grossformatigem Verwaltungsbuch; nicht so detailliert und notizartig wie die «Rödeli» u. ä. unter II A und IV A1.1.1.
2.1 und 2.2
Sogenannte «Mehrbücher» der Gemeinde Ellikon 1723– 1753 und 1754–1795 (Mehrheitsbeschlüsse der «Bussengemeinde»): Detaillierte Aufführung der eingenommenen Gemeindebussen (Verbot- bzw. Bussengewalt der Gemeinde betr. Flurvergehen, Gemeindewerk- und Nutzungswesen; detaillierter Einblick in das dorfgenossenschaftliche Leben; Fortsetzung s. IV A 5).
3
1717 angelegtes Schulden- und Rechnungsbuch der Gemeinde Ellikon (bis ca. 1770): Rechnungs- und Verantwortungsprotokoll betr. gegenüber der Gemeinde fällige Schulden aller Art, inkl. Bürgerrechtsgelder von Bürgern, welche sich auswärts aufhalten und für den Erhalt des Bürgerrechts zahlungspflichtig sind.
4
Durch den «Schüttimeister» als Verwalter des Gemeindevorrates an Getreide (s. oben II A) geführte Rechnungen über entsprechende Einnahmen und Ausgaben 1777–1830 (inkl. detaillierte Angaben zu Verhältnis von Aussaat und Ernte, zu Dreschertrag, zu Arbeitslöhnen, zu Produktionsmitteln).
5
1797 in Fortsetzung der Mehrbücher (s. IV 2.1 und 2.2) angelegtes Protokoll der Gemeindebussen (Flurvergehen, Holzfrevel; im 19. Jh. parallel als Rechnungsbuch betr. verpachtetes Gemeindeland geführt).
IV A 1.1: Titelblatt des von Gerichtsvogt Hans Caspar Egg angelegten «Gmeind-Rodeli aller gehaltenen Gmainden und was darby abgeredt und bekent worden A° 1778»; Heft in einer z.T. unter II A befindlichen Serie der durch verschiedene Gerichtsvögte Egg sehr genau geführten Protokolle der Gemeindeversammlungen 1767–1803 (ab 1800 protokollierte Agent Jean Conrad Egg). In ihrem Detaillierungsgrad und Duktus einzigartige Quelle auf Gemeindeebene des späteren 18. Jh.