bearbeitet von Dr. Otto Sigg
15 Urkunden 1497–1590; darunter:
Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1497 im Streit zwischen den Kirchgenossen zu Schlatt und den Pfrundherren des Kapitels des Gotteshauses St. Jakob auf dem Heiligenberg bei Winterthur betr. das nunmehr notwendigen Decken des Chors der Kirche Schlatt (das Kapitel als Kollaturherr und Zehntenbezüger hat das Dach «jetzt» auf eigene Kosten zu decken); Erblehenrevers 1509 betr. einen durch die Kirchenpfleger von Schlatt verliehenen Acker mit Holz der Spend zu Schlatt; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1520 im Streit zwischen dem Spital zu Rapperswil und der Kirche Unser Frauen (inkl. gleichnamiger Altar) zu Schlatt betr. Zehntenrecht (der Zehnten vom «Bönler»-Gütli gehört zum Zehnten der Kirche Schlatt und nicht zum Elgger Zehnten des Spitals); Schuldverschreibung 1533 des Jacob Steinmann von Waltenstein gegenüber der Kirche Schlatt (Aussteller der Verschreibung ist der auf dem oberen Kehlhof zu Gericht sitzende Kyburger Landvogt Lavater, Schreiber Stadtschreiber Hegner zu Winterthur [der einen zeitgleichen Dorsualvermerk angebracht hat: Die Verschreibung «ist grecht erkendt; Brieffcosten und Sigelgellt ist 18 Schilling, hand Kilchenpfläger zalt», eine Summe, die nicht Bestandteil der «Losung», also des späteren Loskaufs, sein werde]); weitere Schuldverschreibungen 16. Jh. gegenüber der Kirche Schlatt.
Einjahres- und Mehrjahresrechnungen des Kirchengutes 1574–1792 (mit Lücken insbesondere im letzten Jahrzehnt des 16. und im ersten Jahrzehnt des 17. Jh.); das durch kleinere Einnahmen an Zinsen und Zehnten, inkl. Naturalien, versehene Kirchengut betrug im späteren 16. Jh. einige hundert Pfund Geld und entwickelte sich bis in die 2. Hälfte des 18. Jh. zu einem beträchtlichen Fonds von doch rund 17 000 Pfund (Detail aus der Rechnung 1626: Über 28 Pfund hat man aufgewendet, um in der Wirtschaft zum Kreuz in Winterthur die Kirchenrechnungen, «so viel noch vorhanden gewesen», «durchzugehen», um die von etlichen Jahren her rührende, im Schuldbuch zu «zeigende Summa» zu verifizieren und um «der Kirchen Einkommen zu erläutern»); Verzeichnisse betr. die dem Kirchengut Schlatt zustehenden Zinsen und Schulden, inkl. Eingangskontrolle und -buchhaltung 1599, 1626–1710 (mit Lücken); Abrechnung des Kirchenbaus zu Schlatt 1655.
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«Rödel» der «Kirchmeier» von St. Peter zu Schlatt 1482– 1494 und «Rödel» der Kirchenpfleger, bzw. des Schaffners, Knechts von Unser Frauen zu Schlatt 1482–1530 (Einnahmen und Ausgabenrechnungen, Protokolle der jährlichen Rechnungsablagen und -übergaben; interessant sind die vielen auf Kühen und Rindern der Bauern einer beträchtlich grossen Umgebung lastenden Kleinkapitalien und Getreidemengen: Agrarische Kleinkredittätigkeit der Kirche Schlatt).
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Durch den von Schlatt stammenden, hier aber nicht wirkenden Pfarrer Rudolf Steinmann (1845–1919) vorgenommene Kopie des Jahrzeitbuches (s. unten) und der Rödel 1482 ff. (s. IV A 1, oben) der Kirche Schlatt.
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Stillstandsprotokolle 1774–1857.
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1598 angelegter Verwaltungsband der Dorfgemeinde Waltenstein. Titel: «Rechnung mit der gantzen Gmeind und eim jeder [einem jeden] insonderheit gethon uff 4. Tag Jenner des 1598. Jars»: Abrechungen 1598 und folgende Jahre betr. durch die Gemeinde Waltenstein treuhändisch und bürgend aufgenommene Schuldkapitalien mit Abrechnung betr. an einzelne Bürger weitergegebene Teilkapitalien (Geldgeber u. a.: Junker Jos von Bonstetten, Sammlung zu Konstanz, Jakob Müller zu Schlatt, Junker Heinrich Peyer von Schaffhausen, Amt Winterthur, Junker Scherer von Zürich, Rapperswiler Schuld); in die Abrechnungen eingefügt: Gemeindeprotokolle (Aufnahmen ins Bürgerrecht und Ansässen 1592 bis zweite Hälfte 18. Jh.; Bürgerrechtserneuerungen auswärts Wohnhafter 18./frühes 19. Jh., Bürgerrechtsverzichte 17./18. Jh., Handänderungen von Haushofstätten/ Nutzungsgerechtigkeiten; Bewilligungen 1586, 1610 für Einschläge; Witterungsnotizen: später Schnee, nasser Sommer, saurer Wein, kleine Ernte 1618; Schneefall am 9. Mai 1630 mit Schädigung der Frucht- und Waldbäume, jedoch gutes Weinjahr).
Als Einband dienen in ein hochmittelalterliches liturgisches Pergamentfragment eingeleimte Papierblätter, welche ganz offensichtlich ein Humanist mit die Bibel kommentierenden Sentenzen gefüllt hat. Ob es sich dabei um den unbekannten «Meister Hanns Hablützell» handelt, dessen Name auf dem Einband erscheint, muss dahin gestellt bleiben.
Depot 1922 im Staatsarchiv (Signatur F IIc 66):
Jahrzeitbuch, angelegt erste Hälfte 15. Jh., s. F. Hegi, Die Jahrzeitenbücher der Zürcher Landschaft (1922), S. 184–187.
IV A 1: Einnahmenrodel der Kirche Schlatt ab 1482.
Links:
«Item by welti von dickbuch stand ii [2] rinder / und sind unser frowen halb / dar uff stand x libra [10 Pfund Geld] / Item aber stat by im ein rind / dar uff stat v 1/2 libra / Item aber stat by im ein rind / dar uff stat vi 1/2 libra / und uff denen allen sol er ii mt [2 Mütt] kernen» (Welti hatte 1482 also 4 Rinder mit insgesamt einem Kapital von 22 Pfund Geld – die 2 Mütt Kernen waren wohl der Zins dafür – belehnt).
Rechts: «Diß ist sant Peters rodel zu schlatt / und sind kilchmeyer hensli peter und rüdi von nussberg / anno Lxxxiii iar [1483]
…
…
Item wilhelm gol sol … / und stat by im ein rind ist halb unser frowen / dar uff stat iiii libra [und] v ß h [5 Schilling Haller]»
(Nebst einer nicht näher bezeichneten Schuld hatte Gol in einer nicht mehr definierbaren Halbteilpacht ein Rind der Kirche bei sich zu stehen, ähnlich wie wir dies bei der Kirche Kloten um 1500 antreffen, s. dort).
Ehemalige Zivilgemeinde Waltenstein
1 Urkunde 1557: Obrigkeitliches Appellationsurteil 1557 im Streit zwischen den Taglöhnern und den Bauern zu Waltenstein betr. Rechtsnatur gewisser «Bintzenmöser» (Binsenmoose) und «Wüstländer» (gemäss eines durch die Taglöhner zustande gekommenen Mehrheitsbeschlusses der Gemeinde sollten solche Grundstücke umgebrochen und bebaut werden, denn sie kämen sonst nur dem Weidevieh der Bauern zugute; die Bauern verweisen darauf, dass der Mehrheitsbeschluss einem diesbezüglichen Vertragsbrief von 1544 zuwider sei und solche «Essen» für die Weide des Zugviehs vorbehalten seien; die Obrigkeit bekräftigt diesen Vertrag und weist die appellierenden Taglöhner ab).
Durch die Gemeinde des Dorfs und Fleckens Waltenstein ausgestellte Schuldverschreibung 1570 (die Gemeinde nimmt 400 lib. Geld von Felix Kraft, Bäcker und Bürger der Stadt Zürich, auf und verschreibt sämtliches öffentliches und privates liegendes und fahrendes Gut); durch Untervogt Peter zu Räterschen verfasster und vor der Gemeinde Waltenstein verlesener Befehl des Landvogts zu Kyburg 1727 (Bestellung eines Kuhhirten, Verbot des Abhauens von Serlen im Gemeindewald, keine Einzäunung der Pflanzungen von Bohnen u. a. auf der Brache; Bestimmung zum gemeindeeigenen Bussenrodel der Dorfmeier); «Hausrodel» der Gemeinde Waltenstein 1748 ff. (Kontrolle bis 1814 der jährlich wegen jeder einzelnen Hausgerechtigkeit zu Waltenstein der Gemeinde zu entrichtenden Abgabe).
«Gemeinderechnungen» und «Gemeinderodel» 1755–1796 der Gemeinde Waltenstein.
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1673 durch die beiden damals gewählten Dorfmeier Steinmann und Öhninger angelegtes «Rechenbüchli» der Gemeinde Waltenstein. Überliefert sind Einträge erst ab 1688 (Kontrolle betr. gegenüber der Gemeinde hängiger Schulden; Einträge betr. Verpachtung von Gemeindegütern, u. a. auch von Waldgrundstücken zum «Harzen»; Protokolle betr. Ablage und Übergabe der Gemeinderechnung; Einträge bis ca. 1799).